Medizinische Versorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 4 und 6 AsylbLG über eine Krankenkasse.
Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge
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Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge
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DE
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Berlin
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0340-3564
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SEBI: Zs 2392
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Abstract
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1. Juli 2012 eine wesentliche Neuerung im Bereich der medizinischen Versorgung von Ausländerinnen und Ausländern eingeführt: die Übertragung der medizinischen Versorgung von leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die Anspruch auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt bzw. sonstige Leistungen zur Sicherung der Gesundheit nach §§4 und 6 AsylblG haben (Grundleistungsberechtigte), auf eine Krankenkasse. Dieses Modell ist - mit Ausnahme der Freien Hansestadt Bremen - bundesweit einzigartig. Im Beitrag erfolgt zunächst eine Zusammenfassung der Diskussion über dieses Modell auf Bundesebene. Anschließend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ausgangslage vor der Umstellung sowie das konkrete Verfahren in der Freien und Hansestadt Hamburg näher erläutert. Abschließend erfolgen eine Darstellung der Ende 2014 durchgeführten Evaluation des Modells sowie der Hinweis auf neue Entwicklungen seit der Evaluation.
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Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit
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Nr. 4
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S. 58-68