Verfahrenskostendeckende Masse.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2002/945

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DI

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Abstract

In der Praxis stellt sich für das Insolvenzgericht häufig die Frage, ob begründete Aussicht besteht, die notwendigen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten im Laufe des Verfahrens ansammeln zu können, und ob allein diese Aussicht ausreicht, um eine Verfahrenseröffnung zu rechtfertigen. Die Arbeit untersucht, welche Aussicht auf Verwertbarkeit die Vermögensgegenstände aufweisen müssen, um bei der Feststellung der Verfahrenskostendeckung berücksichtigt zu werden. Es wird gezeigt, dass Barmittel sowie kurz- und mittelfristig in Barmittel umsetzbare Vermögensgegenstände die zur Kostendeckung verfügbare Masse bilden. Der Beurteilung, ob die Verfahrenskosten voraussichtlicht gedeckt werden können (§ 26 Abs. 1 S. 1 InsO), muss eine Vermögenswertanalyse vorausgehen. Die Anforderungen, die an eine solche Analyse zu stellen sind, werden vorgestellt. difu

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146 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 3384