Die kantonalen Wohnraumerhaltungsgesetze. Gesetze über Abbruch, Zweckänderung und Umbau von Wohnbauten.

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SEBI: 91/5548

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Abstract

Die Wohnraumerhaltungsgesetze (WEG) der schweizer Kantone stellen bestehenden Wohnraum in Gebieten mit Wohnraummangel und Bodenknappheit unter Schutz, indem sie dessen Abbruch, Zweckänderung oder Umbau nur nach Erteilung einer entsprechenden Bewilligung zulassen und somit die Verknappung und unverhältnismäßige Verteuerung des Wohnraums verhindern. Die Voraussetzungen der Bewilligung in den WEG sind jedoch sehr ungenau beschrieben, was sie sehr flexibel, aber auch wenig rechtssicher macht. Außerdem werden z.B. Kleinwohnungen nicht in allen Kantonen unter den Schutz der WEG gestellt. Auch bauliche Maßnahmen, die die Miete in den umliegenden Gegenden hochtreiben, selbst jedoch keinen Wohnraum vernichten, müssen ebenso wie reine Meitzinsaufschläge nicht bewilligt werden. Trotz dieser und anderer Mängel bilden die WEG bei konsequenter Anwendung ein nützliches Werkzeug zur Wohnungsmarktverbesserung. lil/difu

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Wohnungsmarkt, Wohnungspolitik, Wohnungsrecht, Wohnraumerhaltung, Wohngebäude, Abbruch, Zweckentfremdung, Umbau, Kanton, Gemeinde, Genehmigung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Mietwesen, Wohnungswesen, Recht, Wohnung

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Frankfurt/Main: Helbing und Lichtenhahn (1990), XXI, 190 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Basel 1988)

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Wohnungsmarkt, Wohnungspolitik, Wohnungsrecht, Wohnraumerhaltung, Wohngebäude, Abbruch, Zweckentfremdung, Umbau, Kanton, Gemeinde, Genehmigung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Mietwesen, Wohnungswesen, Recht, Wohnung

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Basler Studien zur Rechtswissenschaft; 30