Das Volksschulwesen in Südhessen zwischen 1803 und 1874. Ein Beitrag zur hessischen Schulgeschichte.

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SEBI: 76/1908

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Es wird versucht nachzuweisen, daß die deutsche Schulgeschichte des 19. Jahrhunderts nicht fast ausschließlich als preußische Schulgeschichte begriffen werden darf. Zumindest in den ersten zwei Dritteln des 19. Jahrhunderts vollzog sich im Großherzogtum Hessen eine eigenständige Entwicklung, die von einer Spannung zwischen Konfessionalität und Profanität gekennzeichnet war. Diese Spannung löste sich erst nach 1874 mit der grundsätzlichen Trennung von Kirche und Staat. Als Grundlage für die Dokumentation und Interpretation wurden die vorliegenden Akten sowie die einschlägigen Gesetzestexte, Erlasse und Verordnungen und die Veröffentlichungen der Lehrerorganisationen verwendet. Neben der Schulgesetzgebung und den administrativen Maßnahmen bilden die Lehrer, ihre Aufgaben und Stellung, einen Schwerpunkt der Betrachtung. Im Laufe des Untersuchungszeitraumes entwickelte sich das Selbstverständnis des Volksschullehrerberufes, das bis zur Forderung nach pädagogischer Selbstverantwortung im Bereich der Schule führte.

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Schlagwörter

Volksschule, Institutionengeschichte, Schulgesetz, Schule, Landesgeschichte, Bildungswesen

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Bamberg: Rodenbusch (1969), 182 S., Abb.; Lit.(phil.Diss.; Frankfurt/Main 1969)

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Volksschule, Institutionengeschichte, Schulgesetz, Schule, Landesgeschichte, Bildungswesen

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