Die Prüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit durch die Verwaltung. Historische Grundlagen und geltendes Recht.

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Frühere Versuche, das Problem der Prüfung von Gesetzen durch Beamte zu lösen, orientierten sich an der Gehorsamspflicht gegebenüber dem Vorgesetzten und mußten unbefriedigend bleiben, weil der Widerstreit zwischen Verfassung und Gesetz nicht durch den Dienstbefehl des Vorgesetzten gelöst werden konnte. Mit Schaffung des Bundesverfassungsgerichts wurde eindeutig diesem Gericht die Kontrolle über die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit von Gesetzen übertragen und damit nicht der Verwaltung. Im Rahmen der Gewaltenteilung ist aber auch die Verwaltung (Beamte) an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und verpflichtet, verfassungswidrige Gesetze nicht auszuführen. Vor diesem Hintergrund zeigt die Arbeit Möglichkeiten der Gesetzesprüfung durch Beamte auf und gibt Lösungsvorschläge für eine effektivere Gesetzeskontrolle. kp/difu

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Gesetzesprüfung, Verfassungsmäßigkeit, Beamter, Prüfungsrecht, Kommunalbediensteter, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte

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Tübingen:(1963), XXVI, 141 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1963)

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Gesetzesprüfung, Verfassungsmäßigkeit, Beamter, Prüfungsrecht, Kommunalbediensteter, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte

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