Zur Herleitung von Gesetzgebungskompetenzen im Umweltschutz.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2001/875

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Zusammenfassung

Die Verantwortung des Staates für die natürlichen Lebensgrundlagen wurde durch die Grundgesetznovelle vom 27. 10. 1994 mit Art. 20a GG explizit in der Verfassung verankert. Da alle hauptsächlichen Umweltschutzaktivitäten in Bundesgesetzen verankert sind, erscheinen die Regelungsbefugnisse der Länder gering. Trotzdem werden umweltpolitische Leitentscheidungen nicht immer von der Zustimmung der Länder getragen. Im Mittelpunkt dieser Studie stehen die Normen des Grundgesetzes zur Verteilung von Gesetzgebungskompetenzen, die unter Aspekten erörtert werden, die sich im Zusammenhang mit der Bindung von Bund und Ländern an die bundesstaatliche Kompetenzordnung bei Erlass von Gesetzen zum Schutz der Umwelt zeigen. Die Autorin geht hier der Frage nach, welche Kompetenztitel der Art. 74 Abs.1 GG und der Art. 75 Abs.1 GG Rechtssetzungsbefugnisse für das Thema Umweltschutz verleihen. Die Arbeit befasst sich mit besonders umstrittenen Fragen auf folgenden Gebieten: Abfallwirtschaft, Gentechnologie, Immissions- und Gewässerschutz und Bodenschutz. kirs/difu

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299 S.

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Recht, Ökonomie und Umwelt; 11