Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge. Verfassungsrechtliche Probleme und sicherheitsrechtliche Fragen der repressiven Störungsabwehr.
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SEBI: 86/1700
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DI
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Abstract
Großdemonstrationen unter freiem Himmel sind heute Ausdrucksform gesellschaftlicher Veränderungen. Die zumeist durch Bürgerinitiativen, Friedensgruppierungen usw. durchgeführten Veranstaltungen verlaufen Überwiegend friedlich, jedoch gewährt vereinzelt die Anonymität der Demonstrationsmenge kleineren Randgruppen die Möglichkeit gewalttätiger Handlungen, ohne daß im nachhinein die Identifizierung der wahren Täter erfolgen kann. Die Folge ist die verschärfte Diskussion über ein restriktiveres Demonstrationsrecht (Vermummungs- und Passivbewaffnungsverbot). Vor dem Hintergrund der Überlegungen einer wirksameren Störungsbekämpfung gewinnen auch die Möglichkeiten an Bedeutung, die das Gesetz der Polizei zur repressiven Abwehr von Versammlungsstörungen einräumt. Mit diesem Thema beschäftigt sich die Arbeit, die die einschlägigen versammlungsgesetzlichen Regelungen vom Grundgesetz her interpretiert, weswegen auf die Grundprobleme des Art. 8 GG näher eingegangen wird. kp/difu
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Grundrecht, Versammlungsfreiheit, Aufzug, Demonstration, Störung, Polizeirecht, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Polizei, Recht, Verwaltung
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München: (1984), XXV, 204 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1984)
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Grundrecht, Versammlungsfreiheit, Aufzug, Demonstration, Störung, Polizeirecht, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Polizei, Recht, Verwaltung