Der kommunale Aufsichtsrat. Chance oder Pflicht?

Nomos
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Nomos

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Baden-Baden

item.page.language

item.page.issn

1613-0235

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Sämtliche Gemeindeordnungen/Kommunalverfassungen in den Bundesländern sehen Vorgaben für Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen vor. Zumeist sichern diese Vorgaben die kommunalen Einflussnahmemöglichkeiten im Aufsichtsrat. Hieraus wird teilweise gefolgert, dass Kommunen nur Gesellschaften mit einem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gründen dürfen. In der Folge wird es als "üblich und zweckmäßig" angesehen, dass Gesellschaftsverträge kommunaler Gesellschaften umfassende Zuständigkeitsvorbehalte des Aufsichtsrats zu Maßnahmen der Geschäftsführung vorsehen müssen. Gleichwohl die Installation eines Aufsichtsrats einige Vorteile für die beteiligte Kommune als Gesellschafterin bringen kann, sieht keine Gemeindeordnung/Kommunalverfassung eine ausdrückliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrats vor. Frage ist, ob es unter verfassungs- sowie kommunal- und gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten eine Verpflichtung zur Einrichtung von Aufsichtsräten in kommunalen Unternehmen gibt und wie eine sinnvolle Kontrolle im Stadtkonzern durch einen Aufsichtsrat geregelt werden kann.

Description

Keywords

Journal

KommJur

item.page.issue

Nr. 2

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 45-49

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries