Gesamtabwägung ins Bundesberggesetz! Konsequenzen aus dem Garzweiler-Urteil des BVerfG vom 17.12.2013.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Das im Jahr 1982 in Kraft getretene BBergG wurde in seinen wesentlichen Vorschriften seit über 30 Jahren nur wenig geändert. Allerdings hat die Rechtsprechung das Bergrecht weiterentwickelt. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Einbeziehung außerbergrechtlicher öffentlicher Interessen sowie hinsichtlich der Eigentumsrechte der Grundeigentümer bei Vorhabenzulassungen. Die Weiterentwicklung des Bergrechts durch Richterrecht hat dieses zu einer sehr unübersichtlichen Materie gemacht. Einen vorläufigen Schlusspunkt unter diese Entwicklung setzte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Braunkohlen-Großtagebau Garzweiler vom 17.12.2013. Dieses sollte zum Anstoß genommen werden, im Sinne des Gebots der Rechtsklarheit zumindest die Vorschriften über die Zulassung bergbaulicher Vorhaben neu zu fassen.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 9

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S. 451-457

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