Das EuGH-Urteil zur WRRL. Ein Wegweiser für die Vorhabenzulassung.
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Datum
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Bandtitel
Herausgeber
Springer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Heidelberg
Sprache
ISSN
0172-1631
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 271 ZB 1160
BBR: Z 500
TIB: ZB 3623
BBR: Z 500
TIB: ZB 3623
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Wasserrahmenrichtlinie, seit 22. Dezember 2000 in Kraft, formuliert als Umweltziele das Verbot, den Gewässerzustand zu verschlechtern und das Gebot, den Gewässerzustand bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verbessern. Der EuGH hat die Umweltziele der WRRL in seinem Urteil vom 1. Juli 2015 (Rs. C-461/13) gestärkt. Danach stellen sie für die Vorhabenzulassung zwingende Bindungen dar. Das Verschlechterungsverbot bezieht der EuGH auf die Qualitätskomponenten und Umweltqualitätsnormen nach Anhang V WRRL. Er nimmt eine Verschlechterung bei einem Wechsel der Zustandsklasse dieser Komponenten/Normen an. Der Beitrag stellt das Urteil nebst rechtlichem Kontext mit Blick auf Konsequenzen für die Vorhabenzulassung dar.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Natur und Recht
Ausgabe
Nr. 11
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Seiten
S. 749-755