Der Bayerische Landtag zwischen drohendem Verlust seiner Gesetzgebungskompetenz und vermehrter Beschäftigung mit Petitionen.
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DE
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Trier
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ZLB: 2002/1731
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DI
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Abstract
Der Verlust der Gesetzgebungsfunktion der Landtage und somit auch des Bayerischen Landstages wird untersucht, um unter anderem neuere Entwicklungen, vor allem die Neuregelung nach der Grundgesetznovelle vom 27.10.1994, berücksichtigen zu können. Dabei werden im wesentlichen drei verfassungsrechtliche Ebenen erfasst: Die bundesstaatliche, mit einer übernationalen und nationalen Komponente, die landesbinnenstaatliche und landeszwischenstaatliche. Ergänzt wird die Untersuchung durch eine kurze Betrachtung der finanzverfassungsrechtlichen Situation. Nachdem der Stand der bayerischen Gesetzgebung bis zum Jahre 1998 dargestellt worden ist, wird im Anschluss daran auf das allgemeine bayerische Petitionswesen, den Begriff der parlamentarischen Kontrolle des Bayerischen Landtags im Gewaltenteilungsprinzip sowie auf die Petition als Möglichkeit parlamentarischer Kontrolle eingegangen. kl/difu
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146 S.