Das neue "Übergangssystem Schule-Beruf" in Nordrhein-Westfalen.
Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen
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DE
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Köln
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ZLB: 4-Zs 2851
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Abstract
Mit dem Ziel der Verbesserung der Berufsausbildungssituation wird in Nordrhein-Westfalen seit geraumer Zeit über die Implementierung eines nachhaltigen und systematischen Übergangssystems Schule-Beruf auf der kommunalen Ebene diskutiert. Die Landesregierung strebt an, in allen kreisfreien und Kreisen die Strukturen dafür zu schaffen und landesseitig mit personellen und finanziellen Ressourcen zu fördern. Im Kontext des neu zu schaffenden Übergangssystems sollen die Kommunen die Aufgabe der Koordinierung der unterschiedlichen Beteiligten und der häufig unübersichtlichen Förderprogramme übernehmen. Zum Verfahren ist vorgesehen, das Konzept der kommunalen Koordinierung zunächst in sieben so genannten Referenzkommunen mit finanzieller beziehungsweise personeller Unterstützung des Landes umzusetzen. Vorbehaltlich der Abstimmung mit den entsprechenden Kommunen und Kreisen sind die Städte Bielefeld, Dortmund und Mülheim/Ruhr sowie die Kreise Borken, Rheinisch-Bergischer Kreis, Kreis Siegen-Wittgenstein und die Städte der Region Aachen vorgesehen. In dem Beitrag wird eine Beurteilung des Ausbildungskonsenses aus Sicht des Städtetages vorgenommen. Im Grundsatz wird die Schaffung eines flächendeckenden und systematischen Übergangssystems Schule-Beruf unterstützt. Auch das Ziel, Kräfte und Ressourcen vor Ort zu bündeln und zu vernetzen sowie mehr Transparenz bei Fördermöglichkeiten und -programmen des Bundes, des Landes, der Bundesagentur für Arbeit und anderen Akteuren herzustellen, wird als ein Erfolg versprechender Ansatz begrüßt, allen Jugendlichen zu einem qualifizierten Berufsabschluss zu verhelfen. Es wird jedoch bemängelt, dass den bisherigen Plänen der Landesregierung nicht zu entnehmen ist, wie sich die anderen Akteure und insbesondere die Bundesagentur für Arbeit dazu verhalten und welche Kompetenzen den Kommunen eingeräumt werden sollen. Denn die in die Kommunen direkt einwirkenden rechtlichen Zuständigkeiten von Schulgesetzgebung, Sozialgesetzbuch (SGB) II und III sowie die Förderpolitik der Bundesagentur für Arbeit sind in der Praxis von den Kommunen nicht beeinflussbar.
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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Nr. 3
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S. 11-12