Interkommunale Abstimmung in der Bauleitplanung. Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster am 26. September 2003.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
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Abstract
Nach § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.8.2002 (4 C 5.01) zum Factory-Outlet-Center Zweibrücken rückte das interkommunale Abstimmungsgebot in § 2 Abs.2 BauGB stark in das aktuelle juristische Blickfeld. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nahm das Zentralinstitut für Raumplanung zum Anlass, sich im Rahmen seines Symposiums intensiv mit dieser Thematik auseinander zu setzen. Während die Gemeinden durch das interkommunale Abstimmungsgebot zur gemeindenachbarlichen Zusammenarbeit gezwungen werden, um unverhältnismäßige Auswirkungen ihrer Bauleitplanung auf Nachbargemeinden zu vermeiden, stellen der regionale Flächennutzungsplan und die Schaffung interkommunaler Gewerbeparks Formen der freiwilligen, kooperativen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden dar. Es war Ziel der Veranstalter, neben dem interkommunalen Abstimmungsgebot ebenfalls diese Möglichkeiten der freiwilligen gemeindlichen Zusammenarbeit zu erörtern. difu
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Journal
Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 23/24
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S. 1507-1510