Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zum Anspruch auf Erschließung. BauGB §§ 30 I, 123 I, II, III. BVerwG, Urt. v. 11.11.1987 - 8 C 4/86, Koblenz.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 1649
SEBI: Zs 3293-4
SEBI: Zs 3293-4
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die §§ 123 ff. BauGB verhalten sich nicht zum Erschlossensein von Grundstücken auf Dauer; ihr Anwendungsbereich beschränkt sich auf die erstmalige Erschließung. Konkretisiert eine Gemeinde den Inhalt der ihr obliegenden Erschließungsaufgabe im Hinblick auf eine bestimmte Straße ortsgesetzlich durch deren Ausweisung im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche, kann ihre Erschließungsaufgabe hinsichtlich dieser Anlage frühestens erfüllt sein, wenn sie nach Maßgabe der Vorschriften des einschlägigen Landesstraßenrechts dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans kann nicht derart auf die Erschließungsaufgabe der Gemeinde einwirken, daß daraus eine Pflicht zur Erschließung vorhandener baulicher Anlagen hervorgeht (im Anschluß an BVerwG, NVwZ 1985, 654 = Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29, S. 20 (22). (-y-)
Description
Keywords
Erschließung, Gemeinde, Grundstück, Baugenehmigung, Rechtsprechung, Baugesetzbuch, Erschließungspflicht, Bauvorhaben, BVerwG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 7(1988), Nr.4, S.355-357
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Erschließung, Gemeinde, Grundstück, Baugenehmigung, Rechtsprechung, Baugesetzbuch, Erschließungspflicht, Bauvorhaben, BVerwG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz