Das privilegierte Austragsgericht der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber, 1398-1806
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SEBI: 76/2973
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Abstract
Jene eigentümliche Rechtsform, die in ihrer speziellen Rothenburger Ausformung Gegenstand dieser Arbeit ist, wurde als ,,Austrag'' bezeichnet. Anfänglich institutionelles Schiedsgericht, später staatliche Instanz, wuchs sie zu einer bedeutenden Verfassungserscheinung des Mittelalters empor. Spätmittelalterliche Urkundenkanzleien prägten für die Einrichtung der ,,Austräge'' die Bezeichnung ,,instantia austregalis'', woraus sich wiederum für das Austragsgericht des Deutschen Bundes der Begriff ,,Austräggalinstanz'' entwickelte. 1398 erhielt Rothenburg das Austragsprivileg und wurde damit im Zuge seiner territorialen Straffung und Konzentration vom Einfluß fremder Gerichte weitgehend frei. Der Erwerb war damit ein entscheidender Beitrag zur Unabhängigkeit, zumal Rothenburg zuvor bei Klagen gewöhnlich vor das Hofgericht gezogen wurde. Im 18. Jahrhundert verloren die Legalausträge zunehmend an Bedeutung; für Streitigkeiten der Mitglieder im Deutschen Bund waren Bundesinstanzen zuständig.
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Gericht, Mittelalter, Stadtrecht, Rechtsgeschichte, Ortsgeschichte, Geschichte, Recht
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Würzburg: (1975), XXVI, 210 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1975)
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Gericht, Mittelalter, Stadtrecht, Rechtsgeschichte, Ortsgeschichte, Geschichte, Recht