Gerichtsbarkeit im Amt Harste bei Göttingen.
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DE
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Göttingen
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ZLB: 94/915
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DI
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Abstract
Die Gerichtsbarkeit im königlich-hannoverschen Amt Harste bei Göttingen vorwiegend im 18. Jahrhundert ist Gegenstand der rechtshistorischen Studie. Zum einen stellt der Verfasser die Geschichte der hannoverschen Ämterverfassung dar, zum anderen soll die Arbeit eine Ergänzung zur Geschichte des Gerichtswesens der Stadt Göttingen und ihrer näheren Umgebung sein. Nach der Erläuterung der örtlichen Zuständigkeit des Amtsbezirks und der Amtspersonen (Beamte. Amtsvögte) geht die Arbeit auf die Zivil- (Freiwillige Gerichtsbarkeit, Zwangsvollstreckung etc.) und Strafgerichtsbarkeit (Strafverfolgung, peinliches Halsgericht, Gefängniswesen) ein. Danach untersucht der Autor die Einschränkungen durch amtsfremde Gerichtshoheit (Göttinger Vogtgericht, Klöster). Die Arbeit schließt mit einem Quellenanhang. rebo/difu
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V, 218 S.