Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bundesfernstraßenplanung, dargestellt am Beispiel des bayerischen Landesrechts.
Tectum
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Tectum
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DE
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Marburg
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ZLB: 2003/1429
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DI
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Abstract
Eine der grundlegenden Neuerungen des Bundesnaturschutzgesetzes von 1976 war die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Mit ihrer Hilfe sollte ein Schutz von Natur und Landschaft auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik erzielt werden. Eines der Hauptanwendungsgebiete der Eingriffsregelung sind großräumige Infrastrukturvorhaben, deren Zulässigkeit regelmäßig in einem Planfeststellungsverfahren geprüft werden. Als Beispiel hierfür wird die Planfeststellung von Bundesfernstraßen exemplarisch herausgegriffen. Ziel ist, ein Modell für die Integration der Eingriffsregelung in den Entscheidungsprozess der Planfeststellung zu entwickeln. Zu diesem Zweck wird die Zielrichtung des Naturschutzrechts im Allgemeinen und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Besonderen dargestellt. Es werden die formellen und materiellen Anforderungen der Planfeststellung sowie die rechtlichen Anforderungen der Eingriffsregelung dargestellt. Beide Rechtsgebiete werden zusammengeführt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 25. März 2002 nicht unerheblich verändert. Die Arbeit geht in einem Anhang auf diese Änderungen ein, auch wenn sie gegenwärtig noch nicht geltendes Recht sind. difu
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XXI, 295 S.
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Edition Wissenschaft. Reihe Wirtschaftswissenschaften; 140