Aufgaben und Haftung des Verwalters bei großen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Möglichkeiten gesetzlicher Haftungsbeschränkungen.
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) behandelt Instandhaltungen und Instandsetzungen rechtlich gleichgewichtig. Verwalter von Wohnungs- und Teileigentum sind in diesem umfangreichen Aufgabenbereich der technischen Bestandsverwaltung des sachenrechtlichen Gemeinschaftseigentums durch die meist erheblichen Investitionssummen stets gefordert. Gleichzeitig haben sich die Haftungsrisiken des Verwalters bei zu passivem oder fehlerhaftem Verhalten erhöht. Hier dargestellt werden die Pflichtaufgaben eines jeden Verwalters nach § 27 Abs. 1, Nr. 1, 1. HS, Nr. 2, Nr. 3 sowie Abs. 2, Nr. 4 WEG. Es werden besondere Haftungsrisiken des Verwalters bei Fehlverhalten im Bereich der technischen Bestandsverwaltung im weitesten Sinne, dargestellt an einigen obergerichtlich entschiedenen Fällen besprochen. Abschließend werden Möglichkeiten einer vertraglichen Haftungsbegrenzung dargestellt. (hg)
Beschreibung
Schlagwörter
Wohneigentum, Wohnanlage, Instandsetzung, Instandhaltung, Wohnungsverwaltung, Haftung, Vertrag, Regelung, Rechtsprechung, Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungseigentümer, Verwalter, Pflichtaufgabe, Haftungsrisiko, Begrenzung, Recht, Wohnung
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 79(1989), Nr.8/9, S.362-368, Lit.
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Wohneigentum, Wohnanlage, Instandsetzung, Instandhaltung, Wohnungsverwaltung, Haftung, Vertrag, Regelung, Rechtsprechung, Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungseigentümer, Verwalter, Pflichtaufgabe, Haftungsrisiko, Begrenzung, Recht, Wohnung