Einbindung Privater in den öffentlich-rechtlichen Abwägungsprozess bei Straßenprojekten.

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Darmstadt

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Die Arbeit stellt eine interdisziplinäre Verknüpfung öffentlicher und privater Leistungserbringung vor. Sie beantwortet folgende Fragen anhand der Projektplanungsphase von Bundesfernstraßenprojekten: Wann darf privatisiert werden? Was wird privatisiert? Wie muss privatisiert werden? Die Vorgabe einer optimalen Entwicklungsrichtung für Privatisierung unter Beachtung der Fragestellung "von wem für wen vollzieht sich öffentliche Aufgabenerfüllung" durchdringt diese Untersuchung ebenso wie die scharfe Trennung von Wirtschaftlichkeit aus öffentlichem Betreiberinteresse und Wirtschaftlichkeit aus privatem Eigeninteresse. Der eingebundene Private wird auf der Grundlage interdisziplinärer Forschungsmethodik in Aneinanderreihung strikt aufeinander aufbauender Verfahren in die öffentliche Ausrichtung der Leistungserbringung bewegt. Dies erfolgt über die Zwischenschritte Eingrenzung der Vergabequantität, theoretische Normung der zu vergebenden Leistung und deren Komplexitätsbewertung, sowie ein auf systematische Beachtung aller betroffenen öffentlichen und privaten Interessen anreizendes Vergabeverfahren. Es entsteht eine Modellierung, die sich als Teil des Sozialkapitals auf eine von Gemeinwohlorientierung, Eigeninteressenfreiheit, Objektivität, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 7 Abs. 1 BHO) geprägte Art und Weise für den Nutzer und Steuerzahler einsetzt. Diese Modellierung führt folgender Forschungsfrage einer Lösung zu: "Wie muss die Öffentliche Verwaltung vorgehen, um von einem egoistisch denkenden Privaten eine umfassend, eigeninteressenfrei, objektiv abgewogene Projektplanungsleistung unter gleichzeitiger Optimierung des wirtschaftlichen, öffentlichen Betreiberinteresses zu beschaffen?" Den Erkenntnisfortschritt dieser Untersuchung schließt eine Stärken-Schwächen-Analyse ab.

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X, 175 S., Anh.

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