Platz für zwei Rollstühle im Linienbus ist möglich und machbar.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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0340-4536
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ZLB: 4-Zs 399
BBR: Z 545
BBR: Z 545
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Abstract
Bei genauerer Betrachtung der Richtlinie 2001/85/EG der Europäischen Union (EU) stellte sich heraus, dass in vielen neuen Linienbussen deutscher Verkehrsunternehmen nur noch ein im Rollstuhl sitzender Fahrgast mitgenommen werden darf, da laut Fahrzeugschein die Zahl der vorhandenen Rollstuhlplätze mit 1 beziffert ist. In der Praxis bedeutet das: Nimmt der Busfahrer mit besten Absichten zwei Rollstuhlfahrer oder einen Kinderwagen und einen Rollstuhlfahrer mit, macht er sich strafbar. Interessenvertreter sehen darin zu Recht einen bedeutenden Verlust an Mobilität der Behinderten, obwohl sie anerkennen, dass es bei der EU-Richtlinie um Sicherheitsaspekte geht und dass sowohl Rollstuhlfahrer als auch andere Fahrgäste einen gewissen Schutz benötigen. Als ein Gegenmittel in dem Interessenkonflikt ist eine Umgestaltung des Fahrgastraums der betreffenden Busse anzusehen. Die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ist eines der ersten Verkehrsunternehmen, die den Schritt zum Umbau der betroffenen Fahrzeuge vollzogenhaben. In dem Beitrag werden die Umbaumaßnahmen beschrieben. Abschließend wird festgehalten, dass ältere Linienbusse mit Baujahren vor 2005 rechtlich nicht betroffen sind. Gleichwohl kann der Umbau auch hier im Interesse der Verkehrssicherheit sinnvoll sein. difu
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Verkehr und Technik
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Nr. 2
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S. 82-83