Die Finanzkompetenzen der Landsgemeinden unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Referendumsnormen.
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SEBI: 71/1542
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DI
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Abstract
In den Kantonen Unterwalden (ob und nid dem Wald), Glarus und Appenzell (beider Rhoden) hat sich die altehrwürdige Institution der Landsgemeinde bis zum heutigen Tag erhalten. Alljährlich am letzten Aprilsonntag oder am ersten Maisonntag versammeln sich die Stimmberechtigten dieser Kantone in bestimmten Gemeinden, um ihre Behörden zu wählen und über wichtige Sachgeschäfte abzustimmen. Als vergleichende Darstellung der Finanzkompetenzen der Landsgemeinden gibt die Arbeit einen historischen Überblick über die Anfänge der Finanzverfassung nach der Französischen Revolution und ihre Weiterentwicklung bis in die Gegenwart. Im Anschluß daran werden die heute geltenden Finanzkompetenzen im Zusammenhang mit einer chronologischen Darstellung der in den Jahren 1901 bis 1970 durch das Steuerreferendum gefaßten Finanzbeschlüsse behandelt. Es wird u. a. festgestellt, daß sich das politische Recht des Steuerreferendums während des beobachteten Zeitraums von 70 Jahren bewährt hat.
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Keywords
Finanzverfassung, Landgemeinde, Steuerreferendum, Haushaltswesen, Steuer, Rechtsgeschichte, Geschichte, Politik, Finanzen
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Zürich: Schulthess (1970), 181 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Zürich o.J.)
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Finanzverfassung, Landgemeinde, Steuerreferendum, Haushaltswesen, Steuer, Rechtsgeschichte, Geschichte, Politik, Finanzen
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Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 342