Beamtenrechtliche Auswirkungen der Regierungssitzverlegung.

Florentz
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Florentz

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München

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ZLB: 93/5459

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DI
S

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Abstract

Im Zuge der Hauptstadtverlegung von Bonn nach Berlin kommen auf die Beamten zahlreiche Veränderungen zu. Es kommen Versetzung, Abordnung, Umsetzung und sonstige Maßnahmen in Betracht. Der Autor überprüft nach der Organisationsgewalt für diese Maßnahmen den grundrechtlichen Schutz der Beamten gegen dieselben. Ein Grundrechtsschutz des Beamten besteht nur soweit, wie es nicht um seine dienstrechtlichen Pflichten geht. So hat der Dienstherr bei der Behördenverlegung wegen Art. 6 Abs. 1 GG die familiäre Situation des Beamten gebührend zu berücksichtigen. Der Schutz der Freizügigkeit bei der Wahl des Aufenthaltsortes aus Art. 11 GG wird durch § 74 Bundesbeamtengesetz eingeschränkt. Gar keinen Schutz erfährt der Beamte aus dem Art. 14 Abs. 1 (Eigentumsgarantie) und 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit); auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn bietet keine über die Grundrechte hinausgehenden Rechtspositionen. Erörtert werden auch die einfachgesetzlichen Rechte der Beamten. lil/difu

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237 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 391