Übernahmeansprüche im Naturschutz - und Fachplanungsrecht als Ausprägung ausgleichspflichtiger Inhalts- und Schrankenbestimmungen.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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RE

Abstract

Der Übernahmeanspruch stellt eine besondere Ausprägung ausgleichspflichtiger Inhalts- und Schrankenbestimmungen i. S. d. Art 14 Abs. 1 satz 2 GG dar. Bei einer qualifizierten Betroffenheit kann der Eigentümer anstelle einer Geldentschädigung die Übernahme seines Grundstücks zum Verkehrswert verlangen. Im Naturschutzrecht wurde mit $ 68 abs. 2 Satz 3 BNatSchG ein solcher Anspruch erstmals bundeseinheitlich normiert. Ausgehend von den verfassungsrechtlichen Grundlagen untersucht der Beitrag u.a. seine Vorraussetzungen, den Anspruchsumfang und Rechtsschutzmöglichkeiten, bevor ein Vergleich mit dem auf Grundlage einfacher Entschädigungsregelungen gewährten fachplanunggsrechtlichen Übernahmeanspruch erfolgt.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 8

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S. 308-350

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