Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch das Justizmodernisierungsgesetz.
Beck
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Beck
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DE
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München
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0934-1307
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ZLB: 4-Zs 4033
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Abstract
Die "Verfahrenssteuerung durch die Gerichte" soll mit dem Ersten Gesetz zur Modernisierung der Justiz optimiert, "überholte prozessuale Formalien abgeschafft" werden {so die Bundesregierung). Durch Art.11 des Gesetzes wurde die Regelung zur Tilgung von Eintragungen im Verkehrszentralregister (§ 29 StVG) geändert. Ob die Gerichte zukünftig spürbar mehr Zeit haben, sich vertieft ihren eigentlichen Aufgaben zu widmen, wird sich zeigen. Die erhoffte Entlastung der Gerichte dürfte mit dieser Änderung des Straßenverkehrsgesetzes kaum zu erreichen sein, zudem entstehen Wertungswidersprüche hinsichtlich des Verwertungsverbotes für ältere Registereinträge. difu
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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
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Nr. 2
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S. 57-62