Der Sondervorteil der Wasserentnahme.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Seit der Wasserpfennig-Entscheidung des BVerfG 1995 lassen sich Abgaben auf die Wasserentnahme über das Argument der Abschöpfung eines Sondervorteils rechtfertigen. In der Folge haben jedoch einschränkende Auslegungen Platz gegriffen, die in Frage stellen, ob bestimmte Ausprägungen von Entnahmevorgängen einen solchen Sondervorteil versprechen und insoweit eine tragfähige verfassungsrechtliche Legitimation zur Abgabenerhebung bieten können. Auch hat das BVerfG die Bemessung des Vorteils offen gelassen. Vor diesem Hintergrund entfaltet der Beitrag zunächst die Lehre vom Sondervorteil der Wasserentnahme dogmatisch näher, indem die Vorteilsentstehung spezifiziert und praktische Sonderformen von Entnahmeregimen subsumiert werden. Aus diesen Überlegungen lassen sich grundlegende Funktionsprinzipien einer Wasserentnahmeabgabe herleiten, die auch die Ländergesetze (oder ein künftiges Bundesgesetz) zur Erhebung von Wasserentnahmeentgelten anleiten können.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 16

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S. 1000-1008

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