Parkplätze im Vorgartengebiet. Abwägung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung eines Vorgartens gegenüber jenem an der Schaffung von Parkplätzen. VG-Zürich, Urteil vom 25.10.1979.

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IRB: Z 1049

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Abstract

Die Einordnungsvorschrift des Zürcher Planungs- und Baugesetzes ist bei der Schaffung von Parkplätzen im Vorgartengebiet direkt anwendbar. Sie erlaubt es, sonst baurechtskonforme Bauten und Anlagen wegen ihrer unbefriedigenden Gesamtwirkung zu untersagen, wobei die gegenüberstehenden öffentlichen Interessen durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln sind. Erweist sich die Vorgartenerhaltung als kaum noch sinnvoll, ist also der angestrebte Schutzzweck nicht mehr erreichbar, so überwiegt das öffentliche Interesse an der Bereitstellung zusätzlicher Parkplätze gegenüber der Erhaltung einer kleineren Grünfläche. hn

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Stadtplanung/Städtebau, Bebauungsplanung, Verkehr, Freiflächenplanung, Parkplatz, Parkraum, Vorgarten, Grünfläche, Landschaftsbild, Einordnungsvorschrift, Rechtsprechung

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Schweizerisches Zentralblatt.Staats- und Gemeindeverwaltung 81(1980) Nr.2, S.75-77

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Stadtplanung/Städtebau, Bebauungsplanung, Verkehr, Freiflächenplanung, Parkplatz, Parkraum, Vorgarten, Grünfläche, Landschaftsbild, Einordnungsvorschrift, Rechtsprechung

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