Grundfragen des öffentlichen Heimrechts.

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SEBI: 90/4593

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Abstract

Das Heimgesetz vom 7. 8. 1974 unterstellt Pflege- und Altenheime sowie Altenwohnheime erstmals einer eingehenden und selbständigen bundesrechtlichen Regelung ohne Rücksicht auf die Trägerschaft durch öffentliche, gewerbliche oder freigemeinnützige Heimträger. Der Autor wertet vor allem die größtenteils unveröffentlichte Rechtsprechung zum Heimgesetz aus, um die sich aus der spezifisch aufsichtsrechtlichen Ausrichtung des Gesetzes ergebenden Rechtsfragen zu klären. Dazu gehören die Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit, dem Zweck und dem Anwendungsbereich des Gesetzes ebenso wie die Erörterung der Voraussetzungen der Zulässigkeit des Heimbetriebes und der Anforderungen an einen Heimbetrieb und deren Überwachung. Der Verfasser geht dabei von der bestehenden Rechtslage aus, berücksichtigt und bewertet jedoch auch die 1985 und 1988 vorgelegten Referentenentwürfe des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zur Novellierung des Heimgesetzes. lil/difu

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Heimrecht, Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim, Sozialrecht, Aufsicht, Behörde, Erlaubnis, Baugenehmigung, Baurecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Finanzwesen, Gesundheitswesen, Sozialwesen, Daseinsvorsorge, Alteneinrichtung

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Berlin: (1989), X, 256 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1990)

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Heimrecht, Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim, Sozialrecht, Aufsicht, Behörde, Erlaubnis, Baugenehmigung, Baurecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Finanzwesen, Gesundheitswesen, Sozialwesen, Daseinsvorsorge, Alteneinrichtung

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