Der Anwalt des Kindes in § 50 FGG - Grundkonzeption einer subjektiv-advokatorischen Interessenvertretung. Wie wird der Verfahrenspfleger ein subjektiver Interessenvertreter?

Bundesanzeiger
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Köln

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1861-6631

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ZLB: 4-Zs 526

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Abstract

Mit der Neuschaffung des § 50 FCC im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform beabsichtigte der Gesetzgeber eine Stärkung der kindlichen Rechtsposition in familiengerichtlichen Verfahren. In der fachöffentlichen Diskussion hat sich mittlerweile gezeigt, dass mit diesem neuen RechtsInstitut die unterschiedlichsten Erwartungshaltungen verknüpft wurden und die Diskussion sich ganz grundlegend auf die Frage zuspitzt, ob der Verfahrenspfleger eher als objektiv-vormundschaftlich orientierter Sachwalter oder aber als subjektiv, advokatorisch ausgerichteter Interessenvertreter des Kindes verstanden werden soll. Die Autorin beantwortet diese Frage im Sinne des advokatorischen Ansatzes und begründet auf dieser Grundlage die Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Richtungsentscheidung. Grundlagen und praktische Konsequenzen einer solchen Richtungsentscheidung auf Basis des subjektiv-advokatorischen Verständnisses sind Gegenstand dieser Abhandlung. difu

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ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

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Nr. 2

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S. 61-72

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