Die Rechtsmittelbefugnis der Gemeinden gegen Einheitswert- und Steuermeßbescheide.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: DB 476
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
1931 - 1934 war dem Vertreter der Gemeinde im Steuerausschuß die Befugnis eingeräumt, für die Gemeinde gegen Einheitswert- und Gewerbesteuermeßbescheide Rechtsmittel einzulegen. Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde eine derartige Rechtsmittelbefugnis von der ganz überwiegenden Literatur und Rechtsprechung abgelehnt; nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Interessenkollisionen (Erlaß eines Freistellungsbescheides für ein Grundstück des Landes) wurde der Rechtsweg nach Art. 19 IV GG für zulässig erachtet. Der Bundesfinanzhof begründete seine ablehnenden Urteile damit, daß die Gemeinde vom Finanzamt nicht gewaltunterworfen (i. S. des Art. 19 IV GG), sondern als gleichberechtigter Hoheitsträger gegenübertrete. Die Arbeit untersucht dennoch eine Rechtsmittelbefugnis der Gemeinde, wobei der Schwerpunkt auf einer Interpretation des Art. 19 IV GG und dem Merkmal der Gewaltunterworfenheit liegt. Die Untersuchung ergibt, daß gegen eine derartige Rechtsmittelbefugnis keine verfassungs- oder steuerrechtlichen Bedenken bestehen. chb/difu
Description
Keywords
Steuerrecht, Rechtsmittel, Einheitswert, Steuerbescheid, Grundsteuer, Realsteuer, Gewerbesteuer, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Steuer, Rechtsgeschichte
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Köln: (1964), XXXII, 135 S., Tab.; Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Steuerrecht, Rechtsmittel, Einheitswert, Steuerbescheid, Grundsteuer, Realsteuer, Gewerbesteuer, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Steuer, Rechtsgeschichte