Phasenspezifischer oder konzentrierter Rechtsschutz: Das Beispiel Raumordnungs- und Baurecht.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Die Frage, ob der Rechtsschutz bei gestaffelten Planungsprozessen phasenspezifisch oder konzentriert zu erfolgen hat, stellt sich nicht nur für das Fachplanungsrecht, sondern auch für die räumliche Gesamtplanung, die als Paradigma eines gestaffelten Planungsprozesses gelten kann. Das tradierte Modell, wonach Rechtsschutz ausschließlich auf der abschließenden Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Genehmigungsentscheidung erfolgt, wurde von der Rechtsprechung in vielfacher Weise aufgeweicht bzw. durchbrochen. Ursächlich hierfür waren weniger aus Art. 19 Abs. 4 GG resultierende Bedenken an der Effizienz eines ausschließlich konzentriert erfolgenden Rechtsschutzes als vielmehr ein Funktionswandel der höherstufigen Planungen (d.h. der Raumordnungs- und Flächennutzungsplanung), die zunehmend Regelungen enthalten, die nicht nur nach folgende Planungsträger binden, sondern unmittelbar auf die Bodennutzung durchschlagen.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 9

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S. 479-486

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