BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 7 C 25.93 - VGH Mannheim. Zu GG Art. 14 Abs. 3; Art. 28 Abs. 2; AbFG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; § 3 Abs. 2; §§ 7,7a; 8 ; BImSchG § 6 Nr. 2; BauGB § 38.
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Datum
1995
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
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ISSN
0170-0413
ZDB-ID
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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243
IRB: Z 1243
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Zusammenfassung
Die von der Übergangsvorschrift des Art. 7 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes erfaßten Zulassungsverfahren sind nicht nur nach den verfahrensrechtlichen, sondern auch den den materiellrechtlichen Vorschriften des Abfallgesetzes zu Ende zu führen. Auch der private Träger einer planfeststellungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlage hat einen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Planungsermessens, der sich auf alle abwägungserheblichen Gesichtspunkte einschließlich des öffentlichen Entsorgungsinteresses erstreckt. Zur enteignungsrechtlichen Vorwirkung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses gegenüber dem Eigentum einer Gemeinde (im Anschluß an BVerwgE 90, 96). Die Gemeinden sind angesichts des personalen Schutzzwecks der Eigentumsgarantie nicht Inhaber des Grundrechts aus Art. 14 GG.
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Schlagwörter
Zeitschrift
ZFBR. Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht
Ausgabe
Nr. 3
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 150-154