BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 7 C 25.93 - VGH Mannheim. Zu GG Art. 14 Abs. 3; Art. 28 Abs. 2; AbFG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; § 3 Abs. 2; §§ 7,7a; 8 ; BImSchG § 6 Nr. 2; BauGB § 38.

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Datum

1995

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

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ISSN

0170-0413

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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243

Dokumenttyp (zusätzl.)

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Zusammenfassung

Die von der Übergangsvorschrift des Art. 7 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes erfaßten Zulassungsverfahren sind nicht nur nach den verfahrensrechtlichen, sondern auch den den materiellrechtlichen Vorschriften des Abfallgesetzes zu Ende zu führen. Auch der private Träger einer planfeststellungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlage hat einen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Planungsermessens, der sich auf alle abwägungserheblichen Gesichtspunkte einschließlich des öffentlichen Entsorgungsinteresses erstreckt. Zur enteignungsrechtlichen Vorwirkung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses gegenüber dem Eigentum einer Gemeinde (im Anschluß an BVerwgE 90, 96). Die Gemeinden sind angesichts des personalen Schutzzwecks der Eigentumsgarantie nicht Inhaber des Grundrechts aus Art. 14 GG.

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Schlagwörter

Zeitschrift

ZFBR. Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht

Ausgabe

Nr. 3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 150-154

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Serie/Report Nr.

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