Verfassungsideal und Verfassungswirklichkeit in Köln während der ersten zwei Jahrhunderte nach Inkrafttreten des Verbundbriefes von 1396 dargestellt am Beispiel des Bürgermeisteramtes.
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SEBI: 80/7047-4
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Abstract
Der Autor untersucht den Zeitraum 1396-1597 in Köln auf die Frage hin, wie im verfassungsrechtlichen Verbundbrief von 1396 die Entscheidungsgewalt für die Stadt Köln ideell organisiert war und welche Strukturen sich in der tatsächlichen Handhabung dieser Verwaltungsform herausbildeten. Im Verbundbrief war festgelegt, daß ein Bürgermeister nur für ein Jahr gewählt wird, dann abtritt und erst nach drei Jahren wiedergewählt werden darf. In der Praxis teilten sich dann sechs mächtige Männer in das Bürgermeisteramt, die turnusmäßig gewählt wurden und die in den übrigen Gremien über einflußreiche Ämter verfügten. Das Ziel der Verfassung, die Stadtherrschaft weniger Familien aufzuheben, war damit nicht erreicht worden.Wie es gelang, diese Machtstrukturen zu erhalten, untersucht der Autor in seinem Beitrag. st/difu
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Verfassung, Bürgermeister, Kommunale Vertretungskörperschaft, Gemeinde, Stadtgeschichte
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In:Ehbrecht, Wilfried, u.a.: Städtische Führungsgruppen und Gemeinde in der werdenden Neuzeit; Köln: Böhlau (1980), S. 25-52, Tab.; Lit.
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Verfassung, Bürgermeister, Kommunale Vertretungskörperschaft, Gemeinde, Stadtgeschichte
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Städteforschung. Reihe A Darstellungen; 9