Windenergieanlagen in der Umgebung landschaftsprägender Kulturdenkmale.
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DE
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0946-4549
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IRB: Z 1821
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Abstract
Als sich 1985 die schleswig-holsteinische Landesregierung verstärkt für die Einführung erneuerbarer Energien einzusetzten begann, war wohl kaum überschaubar, welche Auswirkungen dieser Entschluß für das Bundesland letztlich haben würde. Durch das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffenliche Netz 1990 und der damit verbundenen verbesserten Wirtschaftlichkeit der Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung kam es zu einer nicht vorhergesehenen Flut von Bauanträgen, die die Genehmigungsbehörde in Entscheidungskonflikte brachte. In Anbetracht mehrerer durch Windkraftanlagen bereits empfindlich gestörten Ortsbilder und in Hinblick auf die stürmische Entwicklung und Ausbreitung der Windkonverter, sah sich das Landesdenkmalamt veranlaßt, als Entscheidungshilfe im Genehmigungsverfahren die Umgebungsschutzbereiche für besonders landschaftsprägende Kulturdenkmale zu kartieren. Wie die Chancen für die Kulturdenkmale stehen, zeigt dieser Beitrag auf.
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DenkMal
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Nr.1
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S.23-27