Die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte mit Doppelwirkung.
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SEBI: CN 640
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Zusammenfassung
Im Gegensatz zu den herkömmlichen Verwaltungsakten weisen Verwaltungsakte mit Doppelwirkung die Besonderheit auf, nicht entweder belastend oder begünstigend zu wirken, sondern z.B. begünstigend (Genehmigung eines Bauprojekts) für den Bauherrn und zugleich belastend (Beeinträchtigung seines Grundstücks) für den Nachbarn zu sein. Bei dieser Ausgangslage wird die Frage aufgeworfen, ob ein solcher Verwaltungsakt bei seiner Rücknahme wie ein gewöhnlicher Verwaltungsakt zu behandeln ist oder ob er eigenen Gesetzlichkeiten folgt. Um einer Antwort näher zu kommen, werden der Begriff des Verwaltungsaktes, die Rücknehmbarkeit begünstigender und belastender Verwaltungsakte untersucht sowie die Schranken einer generellen Rücknahme aufgezeigt. Für die dabei im Vordergrund stehende Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte mit Doppelwirkung wird festgestellt, daß diesen Verwaltungsakten eine dogmatische Eigenständigkeit zuerkannt werden muß, die eine Rücknahme in üblicher Form nicht zuläßt und eigenen rechtlichen Gesetzlichkeiten zu folgen hat, die von Fall zu Fall entschieden werden müssen. kp/difu
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Verwaltungsakt, Rechtswidrigkeit, Rücknahme, Doppelwirkung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Göttingen: Selbstverlag (1967), XXXIV, 191 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1967)
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Verwaltungsakt, Rechtswidrigkeit, Rücknahme, Doppelwirkung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung