Verfassungsmäßigkeit der Einspeisevergütung nach EEG. BGH, Urteil vom 11. Juni 2003 - VIII ZR 160/02.
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Datum
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Bandtitel
Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4358-4
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
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TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
1) Die Vorschriften des § 2 des Stromeinspeisungsgesetzes in der Fassung vom 24.4.1998 (StrEG 1998) und - ab dem 1.4.2000 - des § 3 Abs.1 des Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG), wonach Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Abnahme und Vergütung des aus erneuerbaren Energien gewonnenen Stroms verpflichtet sind, sind nicht verfassungswidrig. 2) Der Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien kann das nach § 2 StrEG 1998 beziehungsweise nach § 3 Abs.1 EEG verpflichtete Elektrizitätsversorgungsunternehmen unmittelbar auf Abnahme und Vergütung des Stroms sowie unter der Geltung des § 3 Abs.1 EEG auch auf Anschluss der Anlage an das Netz in Anspruch nehmen. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 6
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Seiten
S. 411-416