Zweckentfremdung von Wohnraum und Vertragsfreiheit.
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DE
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0342-5592
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IRB: Z 1142
ZLB: Zs 242-4
BBR: Z 477
ZLB: Zs 242-4
BBR: Z 477
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Abstract
Die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern läuft vielfach ins Leere, wenn der behördlichen Anordnung, die Zweckentfremdung rückgängig zu machen und die Räume wieder als Wohnung herzurichten, erfolgreich der mittlerweile abgeschlossene Mietvertrag mit einem gewerblichen Nutzer entgegengehalten werden kann. Mit dieser in der kommunalen Praxis häufig vorkommenden Problem und seiner rechtlichen Bewertung setzt sich der Beitrag auseinander. Er gelangt unter Heranziehung rechtsdogmatischer Erwägungen zu dem Ergebnis, daß Verträge nichtig sind, wenn sie einen nach dem MRVerG verbotenen Zustand herbeiführen. Das Gesetz richtet sich schon gegen den Vertragsschluß, jedenfalls aber gegen den Inhalt. (wb)
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Verwaltungsrundschau
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Nr.10
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S.325-330