Die Nutzung von Solarenergie. Rechtsrahmen und Gestaltungsfragen der Anlagenzulassung und der kommunalen Steuerung zur Umsetzung von Klimaschutzzielen durch solare Energiegewinnung.
Kovac
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Kovac
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DE
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Hamburg
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ZLB: R 652/22
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Zusammenfassung
Gegenstand der Studie ist, die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten zum Ausbau der Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik einerseits und das rechtliche Konfliktpotenzial hinsichtlich der gegenläufigen Interessen von Behörde, Grundstückseigentümern und Nachbarn im Zusammenhang mit der aktiven sowie passiven Nutzung solarer Energiequellen andererseits zu beleuchten. Inwieweit auf kommunaler Ebene der Ausbau der Nutzung von Solarenergie vorangetrieben werden kann, betrachtet die Autorin zunächst die Elemente des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts in den Blick. Ebenso werden die gemeindlichen Einwirkungsmöglichkeiten bei der Förderung von ökologisch verträglicher Wärme- und Stromversorgung von Gebäuden in Form von Heizungs- und Energieartvorgaben sowie durch den Anschluss an ein solargespeistes Fernwärmenetz dargelegt. Die Autorin setzt sich bei der Beantwortung der Frage, in welchem Ausmaß die Gemeinde verbindliche Verpflichtungen hinsichtlich der Nutzung von Solaranlagen gegenüber den Gemeindebürgern treffen kann, ausführlich mit dem Kernproblem auseinander, dass es sich hierbei um Maßnahmen des globalen Klimaschutzes handelt, die Auswirkungen über das Gemeindegebiet hinweg haben, wohingegen Art. 28 Abs. 2 GG den Gemeinden nur die Gewährleistung des Aufgabenbereichs der örtlichen Gemeinschaft garantiert. Im Weiteren werden notwendige Genehmigungserfordernisse und Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anlagen dargestellt und erörtert, ob es für Bauherren durchsetzbare Ansprüche auf solaroptimierte Festsetzungen im Bebauungsplan gibt. Letztlich wird auf das Konfliktpotential eingegangen, welches solares Bauen im Hinblick auf den Nachbar- und Denkmalschutz birgt. Die Autorin spricht sich insbesondere für einen drittschützenden Charakter des denkmalschutzrechtlichen Umgebungsschutzes aus.
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279 S.
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Studien zur Rechtswissenschaft; 315