Die ubiquitäre Zuverlässigkeitsprüfung im neuen Vergaberecht.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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Abstract

Im Zuge der Novellierung des Vergaberechts hat der Gesetzgeber das Merkmal der Zuverlässigkeit nicht verabschiedet. Zwar fehlt die Zuverlässigkeit im Kanon der Eignungskriterien für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte; die hierzu entwickelte Kasuistik wird aber durch die ausgeweiteten Kataloge für Ausschlussgründe abgebildet. Für die Unterschwellenvergabe stellen die insoweit einschlägigen 1. Abschnitte der VOB/A bzw. VOL/A unverändert auf das Eignungskriterium der Zuverlässigkeit ab. Ob damit die erwünschte Verringerung bürokratischen Aufwands erreicht wird, ist offen.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 12

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S. 723-727

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