Der "Kinderschutz" und das rechtliche Steuerungskonzept. Anmerkungen anlässlich des Regierungsentwurfs zu einem "Bundeskinderschutzgesetz".

BWV Berliner
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Berlin

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0034-1312

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SEBI: 4-Zs 644
TIB: BZ 258

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RE

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Abstract

Als Reaktion auf die Missbrauchsfälle und unter Aufnahme der Beratungen des von der Bundesregierung eingesetzten "Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" hat die Bundesregierung im März 2011 den Entwurf eines "Kinderschutzgesetzes" vorgelegt, der von dem Autor einer kritischen Prüfung unterzogen wird. Dabei stehen zwei Fragen im Mittelpunkt des Beitrages: Was wird unter dem Begriff "Kinderschutz" rechtlich verstanden, wird dieser Begriff möglicherweise in erster Linie politisch für andere Zwecke instrumentalisiert? Wie lässt sich eine Steuerungswirkung mit einem solchen, auf den "Kinderschutz" bezogenen Gesetz erreichen? Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Chiffre "Kinderschutz" verwendet wird, um unter Nutzung dieser positiv klingenden Klausel in erster Linie neue Steuerungsverfahren vorzusehen, die auf die betroffenen Personen zielen, die Organisationen zu beeinflussen suchen und die über infrastrukturelle Anreizsysteme wirken sollen. Skeptisch bleibt der Autor, wenn er die möglich "Erfolge" neuer rechtlicher Instrumente und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Jugendhilfe und ihrer Institutionen reflektiert.

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Recht der Jugend und des Bildungswesens

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Nr. 2

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S. 189-203

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