Kurzstudie zur Wirtschaftlichkeit der Auslagerung von Krediten für Schulbau und -sanierung in Berlin aus dem Landeshaushalt in eine GmbH.
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DE
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Berlin
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Abstract
Der Berliner Senat plant, Teile des Berliner Schulbaus (Sanierung und Neubau) von einer Wohnungsbaugesellschaft bzw. einer Tochter dieser Wohnungsbaugesellschaft erbringen zu lassen. Diese Gesellschaft soll dabei Investitionen durch eigene Kredite finanzieren. In dieser Kurzstudie wird mit ganz überschlägigen Betrachtungen geprüft, ob diese Kredite das Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllen, also günstiger als oder gleich günstig sind wie eine Kreditaufnahme durch das Land Berlin selbst, bzw. ob die Kredite teurer ausfallen werden. Mehrkosten muss ein Mehrwert gegenüberstehen, andernfalls dienen sie nicht dem Gemeinwohl. Entsprechende Regelungen gibt es in allen öffentlichen Haushaltsordnungen Deutschlands, auch im Land Berlin. Soweit das Entstehen von mehrwertfreien Mehrkosten im Vorfeld als sicher angenommen werden kann und dieser Umstand bekannt ist, die Mehrkosten aber trotzdem veranlasst werden, machen sich die Verantwortlichen unter Umständen regresspflichtig. Auch strafrechtlich kann ein solches Vorgehen Folgen haben: Lassen sich Vorsatz und Vorteilsnahme nachweisen, gilt der Straftatbestand der Untreue. Diese Kurzstudie stellt selbst keine Wirtschaftlichkeitsstudie für eine Auslagerung von Schulden für den Berliner Schulbau dar. Es wird darin jedoch aufgezeigt, dass die Frage des Wirtschaftlichkeitsgebots bisher nicht beantwortet wurde. Es werden Hinweise aufgezeigt, die darauf hindeuten, dass Kredite einer Schul-GmbH teurer ausfallen.
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18 S.