Neue Wege beschreiten. Chancen der Mediation in der Entsorgungswirtschaft.
Beck
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Beck
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DE
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München
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0721-880X
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ZLB: R 620 ZB 1292
IRB: Z 1649
IRB: Z 1649
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Abstract
Ausgehend von den immer deutlicher zutage tretenden Unzulänglichkeiten des gerichtlichen Rechtsschutzes im Bereich der Entsorgungswirtschaft wird nun auch hier auf das Verfahren der Mediation abgestellt. Das OVG Lüneburg hat im Februar diesen Jahres ein gerichtliches Verfahren zwischen öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger und gewerblichem Sammler ausgesetzt und eine Mediation vorgeschlagen. Auch der Gesetzgeber stellt mit den Regelungen in § 6 Verpackungsverordnung auf das Kooperationsprinzip ab, was dem Verfahren der Mediation immanent ist. Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst entschieden, dass § 6 IV 5 VerpackV keinen einklagbaren rechtlichen Anspruch gibt, die Norm vielmehr nichtig, weil nicht dem Bestimmtheitsgebot entsprechend ist. Wollen die Parteien nach der derzeitigen Rechtslage also handlungsfähig bleiben, sind sie auf konsensuale Lösungen angewiesen, die auch hier im Rahmen der Mediation gefunden werden können.
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Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
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Nr. 17
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S. 1183