Gestufter Netzausbau und Bundesfachplanung im Spannungsfeld des effektiven Rechtsschutzes.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Der Ausbau des Hochspannungsnetzes erweist sich zunehmend als konfliktbeladener "Trassenkampf", so dass gerichtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert sind. Da es sich beim Netzausbauverfahren um eine mehrstufige Planung handelt, stellt sich jedoch die Frage, auf welcher Stufe private Dritte die Entscheidungen über den Netzverlauf einer gerichtlichen Kontrolle unterziehen können. Der Beitrag skizziert die Ausgestaltung der Rechtsschutzmöglichkeiten Privater im Rahmen des Netzausbaus und untersucht, unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in Planungskaskaden, die Befugnis des Gesetzgebers, den Rechtsschutz auf die Abschlussebene zu konzentrieren. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das Netzausbauverfahren diesen Vorgaben entspricht und entgegen anders lautender Stimmen insbesondere der Garzweiler II-Entscheidung des BVerfG nicht die Notwendigkeit eines phasenspezifischen Rechtsschutzes gegen die Bundesfachplanung entnommen werden kann.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 5

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S. 276-284

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