Die Bestimmung des Auftragsgegenstandes und ihre Überprüfung im Primärrechtsschutz.
Werner
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Werner
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DE
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Köln
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1617-1063
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ZLB: R 628 ZA 3503
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RE
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Abstract
Die haushaltsrechtlichen Vorschriften räumten den Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben, keinerlei Rechte ein. Mit der Schaffung von § 97 Abs. 7 GWB haben die Unternehmen erstmals einen durchsetzbaren Anspruch auf die Einhaltung der ihren Schutz bezweckenden Vorschriften über das Vergabeverfahren erhalten. In Frage steht, wie die Bestimmung des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber in dieses System einzuordnen ist und wie weit der den Bietern zugestandene Rechtsschutz diesbezüglich reicht. Die Bestimmung des Auftragsgegenstandes war jüngst Gegenstand verschiedener Nachprüfungsverfahren. Vor dem Hintergrund dieser Verfahren sollen die Grundlagen und Grenzen der Bestimmung des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber jeweils unter Berücksichtigung der Reichweite des Primärrechtsschutzes aufgezeigt werden. Gegenstand der Darstellung ist exemplarisch die Beschaffung von Auftausalz.
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Vergaberecht
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Nr. 4
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S. 539-546