Der Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen im neueren Verwaltungsrecht.

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SEBI: HC 246

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Zusammenfassung

Die Arbeit, die von der Rechtslage des Jahres 1961 ausgeht, erörtert Grundbegriffe des Straßen- und Wegerechts, die trotz weitgehender Abänderungen des damaligen Rechtszustandes durch neue Gesetze des Bundes und der Länder noch für die heutige Rechtlage gültig sind: Es werden öffentliche Straßen und Privatstraßen unterschieden; nach einer Begriffsdefinition werden die öffentlichen Straßen nach verschiedenen Kriterien eingeteilt.Die öffentlichen Straßen werden als öffentliche Sachen behandelt.Der Benutzung der öffentlichen Straßen nach der früheren Rechtslage werden verschiedene Neuregelungen (Fernstraßengesetz von 1953, Musterentwurf für ein Landesstraßengesetz von 1955 etc.) gegenübergestellt; hieran läßt sich die Rechtsfortentwicklung besonders gut beobachten.An Rechtsfragen werden im einzelnen die Frage der Gesetzgebungskompetenzen zur Regelung des Gemeingebrauchs sowie verfassungsrechtliche Bedenken gegen einzelne Regelungen erörtert. chb/difu

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Straßenrecht, Wegerecht, Gemeingebrauch, Straßenbenutzung, Sondernutzung, Anlieger, Parken, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verkehr, Straßenverkehr

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Köln: (1961), XXIV, 229 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1961)

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Straßenrecht, Wegerecht, Gemeingebrauch, Straßenbenutzung, Sondernutzung, Anlieger, Parken, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verkehr, Straßenverkehr

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