Anonyme Kindesabgabe. Babyklappe, anonyme Übergabe und anonyme Geburt zwischen Abwehr- und Schutzgewährrecht.

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Baden-Baden

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Babyklappen, anonyme Übergaben und anonyme Geburten werden seit 1999 genutzt, ohne dass der Gesetzgeber auf das inzwischen bundesweite Angebot reagiert hat. Aufbauend auf einer Darstellung der rechtstatsächlichen und historischen Grundlagen des Themas sowie einzelner Regelungsbeispiele aus dem Ausland untersucht die Verfasserin die Rechtmäßigkeit des umfassenden Anonymitätsversprechens aus der Sicht des geltenden Familien-, Personenstands-, Kinder- und Jugendhilferechts sowie des Straf- und Strafprozessrechts. Als Schwerpunkt widmet sich die Untersuchung der Frage, inwieweit die verschiedenen denkbaren Formen staatlicher Beteiligung an anonymen Kindesabgaben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. difu

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303 S.

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Studien zum öffentlichen Recht; 1