Polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze zur Kriminalitätsprävention.

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DE

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Saarbrücken

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ZLB: R 592/640

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DI
RE

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Abstract

Videoüberwachung ist keineswegs eine Allzweckwaffe zur Verhinderung von Straftaten. Dort wo sie Straftaten nicht bloß in nicht überwachte Gebiete verdrängt, sondern einen wirksamen Beitrag zu deren Verhinderung leisten kam, bedarf es zusätzlicher polizeilicher Maßnahmen - insbesondere einer zeitnahen Reaktion auf festgestellte Straftaten -, damit die Überwachung nicht spätestens mittelfristig Ihre Wirkung wieder verliert. Zu diesem Ergebnis gelangt der Autor nach Auswertung der maßgeblichen nationalen und internationalen Untersuchungen zur Wirksamkeit der Videoüberwachung. Danach überprüft er die polizeirechtlichen Bestimmungen der Bundesländer auf ihre Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung, insbesondere der Verfassungsgerichte. Dabei kommt er geradezu zwangsläufig auch auf die komplexen datenschutzrechtlichen Probleme zu sprechen, die Gegenstand der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskussion sind, und leistet durch seine wirklichkeitswissenschaftliche Analyse einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion.

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XII, 215 S.

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Saarbrücker Schriften zum Öffentlichen Recht; 2