Stellplatzverpflichtung - Stellplatzablöse. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die "erzwungene" Stellplatzablöse durch bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Stellplatzbeschränkungen.
Hartung-Gorre
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Hartung-Gorre
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DE
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Konstanz
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ZLB: 2001/1609
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DI
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Abstract
In den Innenstädten ist das Auto immer noch das wichtigste Beförderungsmittel, so dass es oftmals zum Verkehrskollaps in Spitzenzeiten kommt. Stellplätze ziehen Verkehr an und für tägliche Fahrten wie beispielsweise zur Arbeit wird bei vorhandenem Platz nicht auf das Fahrzeug verzichtet. Die Neukonzeption des Stellplatzrechts in den Landesbauordnungen ermöglichen den Landesgesetzgebern (z.B. in Baden-Württemberg) unter bestimmten Voraussetzungen für das Gemeindegebiet durch Satzungsrecht Stellplätze und Garagen einzuschränken oder zu untersagen. Der Bauherr muss stattdessen einen Geldbetrag an die Gemeinde zahlen (Ablöse). Die Stellplatzablöse hat die Aufgabe, die Haushalte aufzubessern. Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der Verpflichtung, Stellplätze in bestimmten Situationen vorweisen zu müssen. Anschließend legt die Arbeit die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit dar, Stellplätze einzuschränken. Schwerpunktmäßig wird auf bauordnungsrechtliche Vorgaben eingegangen, da auch das Bauplanungsrecht,das Straßenrecht sowie das Straßenverkehrsrecht Instrumente zur Verkehrsbeschränkung vorsehen. Schließlich wird zwischen den zwei Arten der Stellplatzablöse unterschieden: die erzwungene Ablöse und die Ablöse aufgrund tatsächlicher Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit. kirs/difu
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X, 179 S.
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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft; 166