Die Pflicht zur politischen Treue im preußischen Beamtenrecht, 1850-1918. Eine rechtshistorische Untersuchung anhand von Ministerialakten aus dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
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1973
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SEBI: 73/2422
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Mit dem Übergang zur konstitutionellen Monarchie im 19. Jahrhundert erlangte der Staatsbürger das Recht, das politische Leben mitzugestalten. Die politische Treuepflicht als Wesensmerkmal des Beamtentums legte dem Beamten bei der Beteiligung am allgemeinen politischen Leben im Vergleich zu den übrigen Staatsbürgern besondere Beschränkungen auf. Die Treuepflicht ist keine feststehende Größe, sondern ein Beamtenrechtsbestandteil mit veränderlichen Grenzen, dessen Inhalt von der jeweiligen Staatsform und der damit verbundenen Rechtsordnung bestimmt wird. In der konstitutionellen Epoche Preußens war die Inhaltsbestimmung der Treuepflicht eine Angelegenheit der Verwaltung, während die Rechtswissenschaft keinen Einfluß auf entsprechende Verwaltungsanordnungen der Regierung, auf Disziplinarentscheidungen und Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts hatte.Daraus folgte, daß die politische Treuepflicht in dieser Epoche häufig Veränderungen unterworfen war. Einer Liberalisierungstendenz bis zum 1. Weltkrieg stand insgesamt eine strenge politische Disziplin der Beamtenschaft gegenüber. Der Druck resultierte nicht zuletzt daraus, daß es für andere als Disziplinarmaßnahmen keinen Rechtsschutz für den Beamten gab.
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Berlin, Duncker & Humblot (1973) 189 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Würzburg 1972)
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Serie/Report Nr.
Schriften zur Rechtsgeschichte; 4