§ 370a AO. Die verfehlte Qualifikation der Steuerhinterziehung.
Meidenbauer
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Meidenbauer
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DE
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München
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ZLB: 2007/1211
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DI
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Abstract
Ziel ist, die vielfältige Kritik an § 370a AO (Abgabenordnung) aufzugreifen und auf ihre Berechtigung hin zu untersuchen. Die Vielzahl der Veröffentlichungen seit Einführung des § 370a AO, sollen in einen systematischen Zusammenhang gestellt werden. Insbesondere wird auch einer Fragestellung nachgegangen, die bisher im Schrifttum nur vereinzelt beachtet, jedoch noch nicht eingehend erörtert wurde. So soll untersucht werden, ob § 370a AO mit dem verfassungsrechtlichen Verbot eines staatlichen Zwangs zur Selbstbelastung (nemo-tenetur-Grundsatz) vereinbar ist. Die Arbeit zeigt, dass weder § 370a AO noch seine Einbeziehung in den Vortatenkatalog der Geldwäsche tauglich sind, das gesetzgeberische Ziel der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu fördern, da beide Regelungen nicht nur dogmatisch verfehlt, sondern auch verfassungswidrig sind. Ferner wird demonstriert, dass das Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit nicht als Qualifikationsmerkmal für die Hinterziehung periodisch veranlagter Steuerarten geeignet ist, da eine verschärfte Pönalisierung derartiger Handlungsweisen nicht mit dem Strafgrund der Gewerbsmäßigkeit vereinbar ist und gegen den nemo-tenetur-Grundsatz verstößt. difu
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318 S.
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Forum Rechtswissenschaften; 39