Das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht - eine verfassungsrechtliche Untersuchung.

Tenea
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Berlin

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ZLB: 2005/2902

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DI
RE

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Abstract

Das Staatsangehörigkeitsrecht ist kein Rechtsgebiet wie jedes andere. Im System der modernen Verfassungsstaaten bildet die Staatsangehörigkeit eine existenzielle Kategorie. Sie ist das Vehikel, mit Hilfe dessen ein Individuum einem bestimmten Staat rechtlich zugeordnet wird. Auf der anderen Seite gewinnt der Staat auf diesem Wege sein personelles Substrat, das Volk. Die Reform von 1999 stellt eine radikale Umgestaltung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts dar. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit erheblich gelockert. Dadurch soll die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer gefördert werden. Kehrseite der Medaille ist eine starke Zunahme der Fälle von Mehrstaatigkeit. Das geltende Gesetz wartet daher mit einer Konstruktion auf, die im internationalen Vergleich beinahe einzigartig ist: dem sog. Optionsmodell. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit stellt sich gleichwohl, vielleicht sogar noch dringlicher. Mehrstaatigkeit bleibt ein Thema, ebenso der Streitpunkt, ob das Grundgesetz die Einführung eines Ius-soli-Tatbestandes überhaupt zulässt. Neue Probleme wirft das Gegenstück zu diesem Erwerbstatbestand, die Optionspflicht im Volljährigkeitsalter, auf. Sedes materiae ist hier insbesondere das Entziehungsverbot des Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG. Am Ende der Untersuchung steht eine konkrete Beurteilung der Reform, aber auch ein Beitrag zum Verhältnis zwischen Grundgesetz und Staatsangehörigkeit insgesamt. difu

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255 S.

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Tenea; 72